Fränkisches Bier Folge 3: Braurecht für Bürger

Veröffentlicht am 8. Juli 2024 um 11:23

 


Fränkisches Bier – Eine Geschichte in Krügen

Folge 3: Braurecht für Bürger!

Wie Franken zum bürgerlichen Brauland wurde


Vom Kloster zum Kommunbrauhaus

Im Hochmittelalter wandelte sich die Gesellschaft, Städte entstanden, Bürger gewannen an Einfluss, und das Bier verließ langsam die Klostermauern. Die fränkischen Städte wollten nicht nur trinken, sie wollten selbst brauen.

So wurde Franken zu einer der frühesten Regionen, in denen das Brauen demokratisiert wurde, lange vor der Erfindung des Wortes.


Das Braurecht – ein Privileg mit Haken

Brauen war kein freies Unterfangen. Man benötigte ein Braurecht, das meist vom Stadtherrn oder Bischof verliehen wurde. Dieses Privileg war begehrt, denn es erlaubte den Verkauf von Bier, oft auch die Nutzung kommunaler Braustätten.

In manchen Städten waren bis zu hundert Familien im Besitz solcher Rechte, etwa in Bamberg, Forchheim oder Kulmbach.


Das Kommunbrauwesen

Ein echtes fränkisches Kuriosum war das sogenannte Kommunbrauwesen. Dabei betrieb die Stadt oder das Dorf ein gemeinschaftliches Brauhaus, in dem alle brauberechtigten Bürger reihum ihr Bier herstellen konnten. Gebraut wurde nicht nach Lust und Laune, sondern streng nach einem festgelegten Zeitplan. Anschließend wurde das Bier im eigenen Haus ausgeschenkt – meist so lange, bis das Fass leer war. Für viele Familien war das nicht nur ein wichtiger Teil der Versorgung, sondern auch eine zusätzliche Einnahmequelle. Spuren dieser besonderen Brautradition lassen sich bis heute in Orten wie Münchsteinach, Waischenfeld oder Mönchsambach finden.


Der "Sudplan" und die Brauregeln

Jede Braureihe im Kommunbrauwesen war streng organisiert. Genau festgelegt wurde, wer zu welchem Zeitpunkt an der Reihe war, wie viel Malz zum Einsatz kam und woher das Wasser stammte. Manche Kommunbrauhäuser gingen sogar noch einen Schritt weiter und verfügten über eine sogenannte Bierschelle – eine Glocke, die den offiziellen Braubeginn ankündigte. Wer dann nicht pünktlich erschien, verlor seinen Platz und musste bis zum nächsten freien Termin warten.


Reinheitsgebot – auch in Franken?

Schon lange vor dem bayerischen Reinheitsgebot von 1516 existierten in vielen Städten eigene Brauverordnungen, etwa in Nürnberg oder Bamberg. Diese Regeln bestimmten zum Beispiel, dass im Sommer wegen der Hitze nicht gebraut werden durfte, dass verdorbenes Bier nicht in den Verkauf gelangen sollte und dass nur „ehrliche“ Zutaten verwendet werden durften. Solche Vorschriften dienten nicht nur der Qualitätssicherung, sondern vor allem dem Schutz der Bevölkerung – denn schlechtes Bier konnte durchaus gefährlich sein.


Fazit: Bier wird bürgerlich

Im Spätmittelalter wurde Bier in Franken zum Volksgetränk, von Bürgern für Bürger. Das Kommunbrauwesen zeigt, wie tief Bier mit Dorf und Stadt verbunden war und dass Brauen auch eine Frage des Zusammenhalts war.


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