Wilhelm IV. von Bayern – Der Mann mit dem Reinheitsgebot
Im Jahr 1516 schrieb Wilhelm IV. von Bayern Biergeschichte: Mit dem Reinheitsgebot legte er per Gesetz fest, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Gerste und Hopfen verwendet werden dürfen. Keine Kräuter, keine Zaubermittel – nur das Wesentliche.
Was wie ein früher Akt der Bierkultur klingt, war zugleich Verbraucherschutz, Preisregulierung und Rohstoffsicherung. Weizen blieb den Bäckern, Hopfen kam ins Bier – und Ordnung kam ins Land.
Wilhelm war kein Brauer, aber ein kluger Politiker mit Geschmack. Sein Gesetz gilt bis heute als älteste lebensmittelrechtliche Regel der Welt – und ziert stolz jede bayerische Bierflasche.
Hopfen, Malz, Gesetz – das reicht. Danke, Wilhelm.
Kommentar hinzufügen
Kommentare